Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2016
§1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung regelt folgende Leistungen:
§2 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung für alle Mitglieder des Vereins festgelegt.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Zur Berücksichtigung besonderer sozialer Belange kann die Reduzierung der Beiträge einzelner Mitglieder auf deren schriftlichen Antrag beim Präsidium beantragt werden.
§3 Zahlungsweise und Zahlungsfristen
- Die Mitgliedsbeiträge werden durch Bareinzahlungen getätigt oder im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Als Zahlungsrhythmus ist eine jährliche oder halbjährliche Beitragsentrichtung möglich.
- Die Mitgliedsbeiträge sind mit den Zahlungsfristen:
- 31. Januar für die jährliche Zahlung bzw. das 1. Halbjahr und
- 31. Juli für das 2. Halbjahr
fällig.
- Sollte ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, wird es kostenpflichtig vom Verein gemahnt und verliert bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Beitragspflicht seine mitgliedschaftlichen Rechte.
§4 Beiträge
- Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder und Gastmitglieder beträgt 60,00 Euro.
- Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt:
- 180,00 Euro für natürliche Personen
- 600,00 Euro für juristische Personen.
- Die Fördergelder werden dem Gesamthaushalt des Vereins gutgeschrieben.
- Im Einzelfall kann der Vorstand einzelne Mitglieder auf Antrag beitragsfrei stellen. Diese Entscheidung ist mit einfacher Stimmenmehrheit zu treffen.
- Bei vorzeitigen Austritt vor Jahresende erfolgt keine anteilige Beitragserstattung.
§5 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
- Änderungen dieser Beitragsordnung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
- Die vorstehende Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2016 in Kraft.
Halle (Saale), 01.07.2016