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Beitragsordnung

Super Beratung

Vielen Dank für die Unterstützung.

Schülerin

12.Klasse Gymnasium

2016-03-14T15:19:08+00:00

Schülerin

12.Klasse Gymnasium

Vielen Dank für die Unterstützung.

kompetenter Eindruck

Umfassende Beratung bei der richtigen Wahl des Auszubildenden.

Alex

Unternehmer

2016-03-14T15:19:18+00:00

Alex

Unternehmer

Umfassende Beratung bei der richtigen Wahl des Auszubildenden.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2016

 

§1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung regelt folgende Leistungen:

  • Mitgliedsbeiträge

§2 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung für alle Mitglieder des Vereins festgelegt.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Zur Berücksichtigung besonderer sozialer Belange kann die Reduzierung der Beiträge einzelner Mitglieder auf deren schriftlichen Antrag beim Präsidium beantragt werden.

§3 Zahlungsweise und Zahlungsfristen

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden durch Bareinzahlungen getätigt oder im Lastschriftverfahren eingezogen.
  2.  Als Zahlungsrhythmus ist eine jährliche oder halbjährliche Beitragsentrichtung möglich.
  3.  Die Mitgliedsbeiträge sind mit den Zahlungsfristen:
    • 31. Januar für die jährliche Zahlung bzw. das 1. Halbjahr und
    • 31. Juli für das 2. Halbjahr

    fällig.

  4.   Sollte ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, wird es kostenpflichtig vom Verein gemahnt und verliert bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Beitragspflicht seine mitgliedschaftlichen Rechte.

§4 Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder und Gastmitglieder beträgt 60,00 Euro.
  2. Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt:
    • 180,00 Euro für natürliche Personen
    • 600,00 Euro für juristische Personen.
  3. Die Fördergelder werden dem Gesamthaushalt des Vereins gutgeschrieben.
  4. Im Einzelfall kann der Vorstand einzelne Mitglieder auf Antrag beitragsfrei stellen. Diese Entscheidung ist mit einfacher Stimmenmehrheit zu treffen.
  5. Bei vorzeitigen Austritt vor Jahresende erfolgt keine anteilige Beitragserstattung.

§5 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

  1. Änderungen dieser Beitragsordnung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
  2. Die vorstehende Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2016 in Kraft.

 

 

Halle (Saale), 01.07.2016